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Wie und warum kommt es zu einer archäologische Untersuchung?
Denkmalschutz und damit auch der Umgang mit Bodendenkmälern ist in Deutschland Ländersache. Jedes Bundesland hat sein eigenes Denkmalschutzgesetz, die Regelungen zur Bodendenkmalpflege sind unterschiedlich. Aber alle Denkmalschutzgesetze erklären den Schutz und Erhalt von Bodendenkmälern zum öffentlichen Interesse.
Beschädigung oder Vernichtung von Bodendenkmälern – z.B. durch Baumaßnahmen – sind genehmigungspflichtig. Eine Genehmigung wird nach Abwägung der Interessen stets nur unter der Auflage erteilt, dass das Bodendenkmal fachgerecht ausgegraben und dokumentiert wird.
In vielen Bundesländern gilt das sogenannte Verursacherprinzip, d.h. für die Ausgrabung und Dokumentation muss der Bauherr aufkommen.
Welche archäologische Untersuchungen sind möglich
Wenn noch nicht klar ist, ob man es mit einem Bodendenkmal zu tun hat, können Voruntersuchungen durchgeführt werden.
Diese greifen nicht oder nur minimal in die Denkmalsubstanz ein. Wenn sicher ist, dass ein Bodendenkmal vorliegt, kann man es bauvorgreifend oder baubegleitend untersuchen – dabei wird das Denkmal im Gelände ganz oder größtenteils zerstört.
Für die Nachwelt bleibt es in Form der Dokumentation (Foto, Zeichnung, 3d-Laserscan, Beschreibung) und des geborgenen Fundmaterials (Scherben, Münzen etc.) erhalten.
Auflagen der Bodendenkmalpflege – was tun?
Wenn Sie zu Ihrem Plan- oder Bauvorhaben Auflagen der Denkmalbehörde erhalten haben, können Sie in vielen Bundesländern eine Fachfirma mit der Ausführung der Arbeiten beauftragen.
In einigen Bundesländern behält die Behörde selbst sich die Ausführung der Arbeiten vor. Archäologische Geländearbeiten dürfen in den meisten Bundesländern nur mit einer denkmalrechtlichen Erlaubnis ("Grabungserlaubnis") ausgeführt werden.
Die Erlaubnis wird nur Firmen oder Personen erteilt, die über die nötige fachliche Qualifikation verfügen. Sie wird nicht pauschal erteilt, sondern muss für jede einzelne archäologische Maßnahme eingeholt werden.