Archäologische Fachfirma für NRW und deutschlandweit
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Unsere Leistungen im Überblick

Unsere Dienstleistungen im Überblick

Wenn Sie zu Ihrem Plan- oder Bauvorhaben Auflagen der Denkmalbehörde erhalten haben, können Sie in vielen Bundesländern eine Fachfirma mit der Ausführung der Arbeiten beauftragen.

In einigen Bundesländern behält die Behörde selbst sich die Ausführung der Arbeiten vor. Archäologische Geländearbeiten dürfen in den meisten Bundesländern nur mit einer denkmalrechtlichen Erlaubnis („Grabungserlaubnis“) ausgeführt werden.

Die Erlaubnis wird nur Firmen oder Personen erteilt, die über die nötige fachliche Qualifikation verfügen. Sie wird nicht pauschal erteilt, sondern muss für jede einzelne archäologische Maßnahme eingeholt werden.

Wenn noch nicht klar ist, ob man es mit einem Bodendenkmal zu tun hat, können Voruntersuchungen durchgeführt werden.

Diese greifen nicht oder nur minimal in die Denkmalsubstanz ein. Wenn sicher ist, dass ein Bodendenkmal vorliegt, kann man es bauvorgreifend oder baubegleitend untersuchen – dabei wird das Denkmal im Gelände ganz oder größtenteils zerstört.

Für die Nachwelt bleibt es in Form der Dokumentation (Foto, Zeichnung, 3d-Laserscan, Beschreibung) und des geborgenen Fundmaterials (Scherben, Münzen etc.) erhalten.

Denkmalschutz und damit auch der Umgang mit Bodendenkmälern ist in Deutschland Ländersache. Jedes Bundesland hat sein eigenes Denkmalschutz­gesetz, die Regelungen zur Bodendenkmalpflege sind unterschiedlich. Aber alle Denkmalschutzgesetze erklären den Schutz und Erhalt von Bodendenkmälern zum öffentlichen Interesse.

Beschädigung oder Vernichtung von Bodendenkmälern – z.B. durch Baumaßnahmen – sind genehmigungs­pflichtig. Eine Genehmigung wird nach Abwägung der Interessen stets nur unter der Auflage erteilt, dass das Bodendenkmal fachgerecht ausgegraben und dokumentiert wird.

In vielen Bundesländern gilt das sogenannte Verursacherprinzip, d.h. für die Ausgrabung und Dokumentation muss der Bauherr aufkommen.

Bauaufnahme

Bauhistorische Bestandsaufnahme eines Gebäudes oder Gebäudeteils. Durch die Dokumentation des Bestandes wird gewährleistet, dass alle Informationen bewahrt werden, die akut durch Umbau oder Abbruch bedroht sind.

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Baubegleitung

Archäologische Begleitung, Betreuung und Beaufsichtigung von Bodeneingriffen. Im Unterscheid zur bauvorgreifenden Ausgrabung findet die baubegleitende Untersuchung während laufender Baumaßnahmen statt.

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Ausgrabungen

Eine Ausgrabung wird planmäßig und gezielt vor der geplanten Baumaßnahme durchgeführt. Sie beschränkt sich auf die Bereiche, die durch die Baumaßnahme betroffen sind, d.h., es wird weder weiter noch tiefer ausgegraben, als es das Bauvorhaben erfordert.

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3D-Dokumentation

Durch die Anwendung moderner Technologien wie 3D-Laserscan und Structure from Motion (3D-Punktwolken aus digitalen Bildsequenzen), werden Befunde schnell, effizient und mit höchster Genauigkeit dreidimensional erfasst.

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Sachverhaltsermittlung

Durch diese Maßnahme soll festgestellt werden, ob und wie Bodendenkmäler durch vorgesehene Baumaß­nahmen bedroht sind. Durch verhältnismäßig kleine Bodeneingriffe („Suchschnitte“) kann ermittelt werden, ob archäologische Befunde vorhanden sind  …

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Prospektion

Mit der Prospektion werden neue, bislang unbekannte archäologische Fundplätze ermittelt. Die archäo­logischen Befunde sollen dabei so wenig wie möglich beeinträchtigt werden, man arbeitet also mit geringstmöglichen Bodeneingriffen.

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  • Standort Moers

    Ute Becker
    Drususstraße 4
    47441 Moers
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    Fax: 02841 - 3670466
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