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Sachverhaltsermittlung

Was ist eine archäologische Sachverhaltsermittlung?

Durch diese Maßnahme soll festgestellt werden, ob und wie Bodendenkmäler durch vorgesehene Baumaß­nahmen bedroht sind.

Durch verhältnismäßig kleine Bodeneingriffe („Suchschnitte“) kann ermittelt werden, ob archäologische Befunde vorhanden sind und – wenn das der Fall ist – auch deren Alter, Erhaltungszustand und Ausdehnung.

Nach den Ergebnissen der Sachverhaltsermittlung können die Denkmalbehörden dann ihre Anforderungen und Auflagen zum weiteren Umgang mit dem Bodendenkmal formulieren.

Wann wird eine Sachverhalts­ermittlung durchgeführt?

Eine Sachverhaltsermittlung wird ausgeführt, wenn es sicher oder sehr wahrscheinlich ist, dass ein archäologischer Fundplatz vorliegt, wenn dessen Erhaltung, Ausdehnung und Struktur aber noch unklar sind.

Was folgt danach?

Nach den Ergebnissen der Sachverhaltsermittlung kann der nötige Umfang von Ausgrabung oder Baubegleitung sehr genau gefasst werden.

Auch Umplanungen sind dann noch möglich, wenn sich herausstellt, dass die fachgerechte Ausgrabung der archäologischen Befunde zu aufwändig wäre.

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