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Prospektion

Was ist eine archäologische Prospektion?

Mit der Prospektion werden neue, bislang unbekannte archäologische Fundplätze ermittelt. Die archäo­logischen Befunde sollen dabei so wenig wie möglich beeinträchtigt werden, man arbeitet also mit geringstmöglichen Bodeneingriffen.

Die angewandten Methoden – von der einfachen Feldbegehung über Befliegung und Luftbildauswertung bis zu geophysikalischen Untersuchungen – sind vielfältig und werden ständig weiter entwickelt.

Wann wird eine Prospektion durchgeführt?

Wenn unsicher ist, ob ein Gelände archäologische Fundstellen enthält, aber die Möglichkeit aufgrund der Lage im Kulturraum und im Naturraum durchaus gegeben ist.

Welche Maßnahmen umfasst eine qualifizierte Prospektion
(NRW – Rheinland)

Die qualifizierte Prospektion nach den Richtlinien des LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland umfasst Elemente der Voruntersuchungen, eigentliche Prospektionsmaßnahmen und schließlich auch Suchschnitte, die einer Sachverhaltsermittlung entsprechen.

1. Voruntersuchung

  • Archiv- und Kartenauswertung
  • geoarchäologische Sondierungen

2. Prospektionsmaßnahmen

  • Intensivbegehung
    Frisch gepflügte und geeggte Ackerflächen werden abgelaufen und an die Oberfläche gepflügtes Fundmaterial wird kartiert. Konzentrationen von Funden einer Zeitstellung weisen auf archäologische Befunde an diesen Stellen hin.
  • Siebtestlöcher
    Wiesen und Weiden können nicht begangen werden, da dort ja kein Fundmaterial aufgepflügt wird. Stattdessen werden großvolumige Bohrungen oder Spatenlöcher in engem Raster angelegt, und das aufgeworfene Material wird nach Funden durchgesehen/gesiebt. So können ebenfalls Fundkonzentrationen ermittelt werden, die Indiz für einen archäologischen Fundplatz sind.

3. Suchschnitte

  • Wo Fundkonzentrationen an der Oberfläche oder auffälliger Bodenaufbau Anlass für den Verdacht geben, es könnten archäologische Befunde erhalten sein, werden Schürfe angelegt. So kann festgestellt werden, ob ein tatsächlich ein Fundplatz vorliegt, welcher Epoche er angehört, wie die Befunde erhalten sind und wie weit sie sich ausdehnen.

Was folgt danach?

Wenn die Prospektion keine archäologischen Fundplätze nachgewiesen hat, sind keine weiteren Untersuchungen erforderlich.

Wenn archäologische Fundstellen nachgewiesen wurden, wird mit den Denkmalbehörden abgestimmt, ob die Fundplätze erhalten werden müssen (sehr selten), oder ob sie im Rahmen des Planvorhabens ganz oder teilweise zerstört werden dürfen.

Wenn das zugestanden wird, kann eine bauvorgreifende Ausgrabung oder eine baubegleitende Untersuchung vorgenommen werden. Manchmal ist vorher noch eine Sachverhaltsermittlung sinnvoll, etwa, wenn die Ausdehnung durch die Prospektion noch nicht sicher bestimmt werden konnte.

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  • Standort Moers

    Ute Becker
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