Wenn Sie zu Ihrem Plan- oder Bauvorhaben Auflagen der Denkmalbehörde erhalten haben, können Sie in vielen Bundesländern eine Fachfirma mit der Ausführung der Arbeiten beauftragen.
In einigen Bundesländern behält die Behörde selbst sich die Ausführung der Arbeiten vor. Archäologische Geländearbeiten dürfen in den meisten Bundesländern nur mit einer denkmalrechtlichen Erlaubnis („Grabungserlaubnis“) ausgeführt werden.
Die Erlaubnis wird nur Firmen oder Personen erteilt, die über die nötige fachliche Qualifikation verfügen. Sie wird nicht pauschal erteilt, sondern muss für jede einzelne archäologische Maßnahme eingeholt werden.