Denkmalschutz und damit auch der Umgang mit Bodendenkmälern ist in Deutschland Ländersache. Jedes Bundesland hat sein eigenes Denkmalschutzgesetz, die Regelungen zur Bodendenkmalpflege sind unterschiedlich. Aber alle Denkmalschutzgesetze erklären den Schutz und Erhalt von Bodendenkmälern zum öffentlichen Interesse.
Beschädigung oder Vernichtung von Bodendenkmälern – z.B. durch Baumaßnahmen – sind genehmigungspflichtig. Eine Genehmigung wird nach Abwägung der Interessen stets nur unter der Auflage erteilt, dass das Bodendenkmal fachgerecht ausgegraben und dokumentiert wird.
In vielen Bundesländern gilt das sogenannte Verursacherprinzip, d.h. für die Ausgrabung und Dokumentation muss der Bauherr aufkommen.